Teilnahmebedingungen
Auswahl
1.
Die Teilnahme steht nur niedergelassenen Rechtsanwälten aus
einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark), Albanien und Montenegro offen.
2.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist auf 30 Personen begrenzt. Die Teilnahme
unterliegt einem Auswahlverfahren.
3.
Bewerbungen sind bis zum 29. Oktober 2021 einzureichen.
4.
Kurz nach dieser Frist wird jedem Bewerber eine Zu- bzw. Absage zugesandt.
Wir raten Ihnen, keine Reise zu buchen, bevor Sie unsere Bestätigung
erhalten haben.
Anmeldegebühr
5.
Die Seminargebühr beträgt 120 Euro.
Reisen
6.
Reisekosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 350 Euro gegen
Vorlage der Originalbelege (wie Flugticket, Bordkarte, Bahnticket,
Taxirechnung etc.) erstattet. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass
sie verpflichtet sind, das kostengünstigste verfügbare Verkehrsmittel zu benutzen. Ein von der ERA gebuchter Bus wird die Teilnehmer von Trier nach
Luxemburg zum Besuch des EuGH und zurück nach Trier bringen.
Unterkunft
7.
Maximal 2
Hotelübernachtungen in einem Hotel, das von der ERA gebucht wird, werden
übernommen.
Andere Dienste
8.
Ein Abendessen, zwei
Mittagessen, die während der Veranstaltung konsumierten Getränke und die
Seminarunterlagen werden von der ERA gestellt.
Teilnahme
9.
Es besteht eine
Teilnahme- und Anwesenheitspflicht für das gesamte Seminar. Ihre Anwesenheit
wird dokumentiert.
10.
Am Ende der Konferenz
wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
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