Bedingungen und Konditionen für Teilnehmer
Auswahlverfahren
1.
Teilnahme
ist ausschließlich offen für Rechtspraktiker,
Mitglieder von NGOs und Gleichbehandlungsstellen, Datenschutzbeauftragte und
Rechtswissenschaftler aus den EU-Mitgliedstaaten, Island und Liechtenstein.
2. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von
Teilnehmerplätzen zu Verfügung. Die Auswahl der Bewerber basiert auf:
a. der Relevanz der Tagung für die berufliche Tätigkeit
des Teilnehmers;
b. der Möglichkeit der Weiterverbreitung des Gelernten an
andere;
c. der geographischen und linguistischen Ausgewogenheit
der Teilnehmerschaft;
d. es werden Bewerber bevorzugt, die noch nicht an einem UNCRPD-Seminar
teilgenommen haben;
e. wenn nötig, besteht nur für jeweils einen
Angehörigen einer Institution die Möglichkeit der Teilnahme;
f. Bewerbungen von Teilnehmern mit Behinderung sind
besonders willkommen.
3.
Interessenten
können sich bis zum 17. Februar 2019 bewerben.
4.
Alle
Interessenten erhalten kurz nach Ablauf
der Anmeldefrist eine Antwort. Bitte buchen Sie weder Ihre Reise noch
Ihre Übernachtung vor dem Erhalt der
Anmeldebestätigung.
Teilnahmebeitrag
5.
Es wird keine
Teilnahmegebühr erhoben.
Reisekosten
6.
Reisekostenrückerstattung bis max.
360 EUR (inkl. Taxikosten) unter
der Bedingung, alle Originalbelege der Reisekosten innerhalb eines Monats
nach dem Seminar vorzuweisen (z.B. Flugticket
+ Bordkarten, Zugfahrtschein, Taxiquittung
mit Ab- und Ankunftsangabe etc.) Die Teilnehmer werden angehalten, den
kostengünstigsten Reiseweg zu wählen.
Unterkunft
7. Max.
2 Übernachtungen werden direkt von der Akademie bezahlt. Dies gilt
nur für das von der ERA angegebene Hotel.
Sonstige Leistungen
8.
Mittagessen,
Tagungsgetränke, die Tagungsdokumentation sowie auch die Teilnahme an einer
Abendveranstaltung werden von der Akademie angeboten.
Teilnahme
9.
Die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ist verpflichtend und die
Anwesenheit wird überprüft.
10. Allen Teilnehmern wird eine Teilnehmerliste mit der
Adresse jedes Teilnehmers zugänglich gemacht, es sei denn ein Teilnehmer
widerspricht der Aufnahme seiner Anschrift schriftlich mindestens eine Woche
vor Tagungsbeginn (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs des
Widerspruchs bei der ERA).
11. Die Anschrift des Teilnehmers und weitere relevante
Daten werden in der Kundendatenbank der ERA gespeichert, um über künftige
ERA-Veranstaltungen, Veröffentlichungen und/oder andere Entwicklungen zu
informieren, solange der Teilnehmer der Speicherung seiner Daten nicht
widerspricht.
12. Auf Wunsch wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
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