Webinar, 25. November, 1. und 8. Dezember 2020 (Nachmittags)
1. Das Seminar richtet sich an deutsche Richter und Proberichter und Mitarbeiter der Justiz, die sich mit der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften in erster oder mittlerer Instanz befassen.
Bewerbungsfrist: 25. Oktober 2020
2. Für die Fortbildungsseminare steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird jedem Bewerber eine Antwort gegeben. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Antwort des Veranstalters bestätigt. Eine Warteliste mit erfolglosen Bewerbern wird erstellt. Bei Absage wird den Bewerbern auf der Warteliste ein Platz angeboten.
3. Die Teilnahme ist kostenlos.
4. Teilnahmebescheinigungen werden nach dem Schulungsseminar ausgestellt.
5. Die Teilnahme am gesamten Seminarprogramm ist verpflichtend. Das Ausfüllen des Bewertungsformulars ist ebenfalls verpflichtend. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme am gesamten Kurs und/oder bei Nichtabgabe des Auswertungsformulars verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
6. Eine Teilnehmerliste einschließlich der Adresse eines jeden Teilnehmers wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, es sei denn, ERA erhält spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung einen schriftlichen Einspruch des Teilnehmers.