Teilnahmebedingungen
Auswahl
1.
Die Teilnahme steht nur niedergelassenen Rechtsanwält*innen aus
EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark), Albanien und Montenegro offen.
2.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist auf 30 Personen begrenzt. Die
Teilnahme unterliegt einem Auswahlverfahren.
3.
Bewerbungen sind bis zum 7. Januar 2022 einzureichen
4.
Kurz nach Ablauf dieser
Frist wird jedem Bewerber eine Zu- bzw. Absage zugesandt. Wir raten Ihnen, keine Reise zu buchen,
bevor Sie unsere Bestätigung erhalten haben.
Anmeldegebühr
5.
Die Seminargebühr beträgt 120 Euro.
Reisen
6.
Reisekosten werden bis zu einem
Höchstbetrag von 350 Euro gegen Vorlage der Originalbelege (wie
Flugticket, Bordkarte, Bahnticket, Taxirechnung etc.) erstattet. Die
Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, das
kostengünstigste verfügbare Verkehrsmittel zu benutzen. Es wird empfohlen,
keine Rückreise direkt im Anschluss an die Anhörung beim EuGH zu buchen, da
die ERA nicht garantieren kann, dass die Anhörung pünktlich zum angegebenen
Zeitpunkt im Programm endet. Darüber hinaus ist es den Teilnehmern aus
Sicherheitsgründen nicht gestattet, das Gericht einzeln zu verlassen, sondern
nur innerhalb der Gruppe. Ein von der ERA gebuchter Bus wird die Teilnehmer
von Trier nach Luxemburg zum Besuch des EuGHs und zurück nach Trier bringen.
Unterkunft
7.
Maximal 2 Hotelübernachtungen
werden direkt von der ERA
übernommen, allerdings nur für das von der ERA gebuchte Hotel.
Andere Dienste
8.
Ein Abendessen, zwei
Mittagessen, die während der Veranstaltung konsumierten Getränke und die
Seminarunterlagen werden von der ERA gestellt.
Teilnahme
9.
Es besteht eine
Teilnahme- und Anwesenheitspflicht für das gesamte Seminar. Ihre Anwesenheit
wird dokumentiert.
10.
Am Ende des Seminars wird
eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
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