Auswahlverfahren
1.
Die Teilnahme ist ausschließlich für Richter/-innen, Staatsanwälte/-innen
und andere Angehörige der Justiz eines EU Mitgliedstaates, Islands oder
Liechtensteins gestattet.
2. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von
Teilnehmerplätzen zu Verfügung. Die Auswahl der Bewerber basiert auf:
a.
der Relevanz der Tagung für die
berufliche Tätigkeit des Teilnehmers;
b. der Möglichkeit der Weiterverbreitung
des Gelernten an andere;
c. der geographischen und linguistischen
Ausgewogenheit der Teilnehmer.
d. Es werden die Bewerber bevorzugt, die
nicht an einem Seminar der Reihe in den letzten 5 Jahren teilgenommen haben;
e. wenn
nötig, besteht nur für jeweils einen
Angehörigen einer Institution die Möglichkeit der Teilnahme.
3. Interessenten können sich bis zum 20. Februar 2019 bewerben.
4. Alle Interessenten
erhalten kurz nach diesem Datum eine Antwort. Bitte buchen Sie weder Ihre Reise
noch Ihre Übernachtung vor dem Erhalt
der Anmeldebestätigung.
Teilnahmebeitrag
5. Es wird
keine Teilnahmegebühr erhoben.
Reisekosten
6. Reisekostenrückerstattung bis max.
450,- EUR (gemäß unseren Bedingungen) unter der Bedingung, alle Originalbelege
der Reisekosten innerhalb eines Monats nach dem Seminar vorzuweisen (z.B.
Flugticket + Bordkarten, Zugfahrtschein,
Taxiquittung, etc.)
Unterkunft
7. Max. 2 Übernachtungen werden
direkt von der
Akademie bezahlt. Dies gilt nur für das von der Akademie angegebene Hotel. In
Ausnahmefällen kann eine 3. Nacht übernommen werden, falls eine Anreise am
ersten Seminartag (Nachweis bitte erbringen) nicht möglich sein sollte.
Sonstige Leistungen
8.
Mittagessen,
Tagungsgetränke, die Tagungsdokumentation sowie auch die Teilnahme an einer
Abendveranstaltung werden von der Akademie angeboten.
Teilnahme
9.
Die
Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ist verpflichtend und wird überprüft.
10.
Allen
Teilnehmern wird eine Teilnehmerliste mit der Adresse jedes Teilnehmers
zugänglich gemacht, es sei denn ein Teilnehmer widerspricht der Aufnahme seiner
Anschrift schriftlich mindestens eine Woche vor Tagungsbeginn (entscheidend ist
der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bei der ERA).
11.
Die
Anschrift des Teilnehmers und weitere relevante Daten werden in der
Kundendatenbank der ERA gespeichert, um über künftige ERA-Veranstaltungen,
Veröffentlichungen und/oder andere Entwicklungen zu informieren, solange der
Teilnehmer der Speicherung seiner Daten nicht widerspricht.
12.
Auf
Wunsch wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.