Das Seminar richtet sich an deutsche Richter und Proberichter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Justiz, die sich mit der Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften in erster oder mittlerer Instanz befassen. Bewerbungsfrist: 7. September 2019.
Für die Fortbildungsseminare steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird jedem Bewerber eine Antwort gegeben. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Antwort des Veranstalters bestätigt. Eine Warteliste mit erfolglosen Bewerbern wird erstellt. Bei Absage wird den Bewerbern auf der Warteliste ein Platz angeboten.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Reise zu organisieren. Bewerbern wird empfohlen, keine Tickets zu buchen, bevor sie nicht die Bestätigung des Veranstalters erhalten haben.
Reisekosten werden nur Teilnehmern von außerhalb Triers erstattet. Reiskosten für Teilnehmer, die mit dem Flugzeug anreisen, werden bis zu einem Höchstbetrag von 300 € erstattet. Reisekosten für Teilnehmer, die mit der Bahn oder dem Auto anreisen, werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 € erstattet. In sämtlichen Fällen werden die Reisekosten nur nach Zusendung der Originalquittungen bis spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Trainingsseminar erstattet.
Die Unterbringung der Teilnehmer von außerhalb Triers erfolgt durch die ERA in einem Hotel in der Nähe des Seminarortes.
Mittagessen, Abendessen, während der Veranstaltung konsumierte Getränke und Seminarunterlagen werden von der ERA gestellt.
Teilnahmebescheinigungen werden nach dem Schulungsseminar ausgestellt.
Die Teilnahme am gesamten Seminarprogramm ist erforderlich. Teilnehmer dürfen keine Reisevorkehrungen treffen, die das vorzeitige Verlassen des Seminars erfordern. Das Ausfüllen des Seminarbewertungsformulars ist ebenfalls verpflichtend. Bei Nicht-Teilnahme am gesamten Kurs und/oder bei Nicht-Ausfüllen des Auswertungsformulars bedeutet dies automatisch, dass der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung oder Erstattung der Reisekosten hat.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung nach Ablauf der entsprechenden Fristen und ohne berechtigten Grund ERA die entstehenden Kosten, z. B. für alle getroffenen Hotel- und/oder Reisearrangements berechnen darf.
Eine Teilnehmerliste einschließlich der Adresse eines jeden Teilnehmers wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, es sei denn, ERA erhält spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung einen schriftlichen Einspruch des Teilnehmers.